Monatsbrief

April 2022

Liebe Eltern, liebe Schulgemeinschaft,

der Mai ist gekommen und das schöne Wetter verwöhnt uns nun schon wochenlang. Auch im ATh grünt und blüht es – der Sommer scheint nun mit Macht zu kommen. Die Neugestaltung unseres Außengeländes schreitet planmäßig voran und täglich sieht man mehr, wie es dann bald werden wird. Zuletzt wurden Turn- und Klettergeräte montiert, der Boulderfelsen steht bereits. Die Regenwasserauffanggruben sind modelliert und viele neue Sitzgelegenheiten stehen bereits. Gegenwärtig werden nun die Sportfelder für Fußball und Basketball hergerichtet. Bepflanzungen (Sträucher und Bäume) runden die Arbeiten stimmig ab, so dass hier mit Fug und Recht angekündigt werden kann, dass eine wunderschöne neue Schullandschaft entstehen wird.

Seit Mittwoch hat nun das schriftliche Abitur begonnen. Unsere Abiturient*innen und Abiturienten haben über den teils kniffligen Aufgaben gebrütet und ihre Klausuren in den Fächern Deutsch, Spanisch und Englisch bereits absolviert. Noch weitere 1,5 Wochen lang werden die schriftlichen Prüfungen dauern, die unser Abteilungsleiter der Studienstufe, Herr Vahle, ganz wunderbar organisiert hat. Wir drücken unserer Abiturientia ganz fest beide Daumen!!

Zwar machen uns viele aktuelle Coronaerkarankungen sowohl auf Seiten der Kinder und Jugendlichen als auch auf Seiten der Lehrerschaft weiterhin Sorgen, dennoch haben die politischen Entscheidungsträger nun beschlossen, die Coronabeschränkungen sehr stark zurückzufahren. Für die Schulen bedeutet dies im Einzelnen: (Ich zitiere hier wörtlich aus dem Brief unseres Landesschulrates vom Freitag.)

Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen entfällt ersatzlos Die Pflicht zum Tragen von Masken in Innenräumen ist ab dem 1. Mai 2022 aufgehoben. Es liegt in der individuellen Entscheidung von Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern sowie allen schulischen Beschäftigten, ob sie persönlich freiwillig eine Maske in der Schule tragen möchten. Es kann keine Gremienbeschlüsse o.Ä. geben, die die Maskenpflicht in Schule oder einzelnen Lerngruppen verpflichtend vorsehen. Nach mehr als zwei Jahren des Maskentragens ist dieses für viele eine positive Nachricht. Es wird aber auch in den Schulen Menschen geben, die sich weiterhin schützen und insbesondere in Innenräumen eine Maske tragen möchten. Dieses ist selbstverständlich zu akzeptieren. Beim Umgang mit denjenigen, die sich mehr Schutz durch das Maskentragen wünschen und denjenigen, die erleichtert sind, keine Masken mehr tragen zu müssen, werden wir alle in den Schulen, den Behörden und auch im privaten Umfeld Rücksicht aufeinander und Geduld miteinander aufbieten müssen.

Verpflichtende Schnelltests für das schulische Personal sowie Schülerinnen und Schüler: Bis auf weiteres halten wir an der Testpflicht fest. Die einschlägigen Regelungen bleiben unverändert. Wie bisher gilt auch weiterhin: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule, der externen Dienstleister (z.B. Catering- oder Reinigungsunternehmen), der Träger der Freien Kinder- und Jugendhilfe sowie die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer dürfen das Schulgelände nur betreten bzw. dort verbleiben, wenn sie einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen. Wie bisher gilt auch weiterhin: Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich zwei Mal in der Woche an den von der Schule festgelegten Tagen mit einem Schnelltest testen. Diese Regelung gilt zunächst weiterhin auch für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler. Ein Gerichtsurteil, dass bei zwei Schülerinnen und Schülern aufgrund ihrer Impfungen die Schnelltests untersagt hat, wird zurzeit in der Schulbehörde geprüft.

Testungen von Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge: Grundsätzlich testen sich auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge regelhaft zweimal in der Woche, indem sie an den seriellen Testungen der Schule an den vorgesehenen Testtagen teilnehmen. Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Testungen vorgesehen, ein tagesaktueller Schnelltest ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.

Alle Regelungen für die Lüftung und die Nutzung der Luftfilter bleiben bestehen. Grundsätzlich gilt auch weiterhin, dass ergänzend zu den Lüftungen in den Pausen während einer Unterrichtsstunde mindestens eine Quer- oder Stoßlüftung von fünf Minuten durchgeführt wird. Neu im Muster-Corona-Hygieneplan (MCH) ist, dass der konkrete Zeitpunkt sich am Unterrichtsverlauf ausrichten kann. Es müssen nicht immer genau zwanzig Minuten sein, es kann auch etwas vorher oder etwas später sein. Entscheidend ist, dass mindestens einmal in der Unterrichtsstunde kräftig durchgelüftet wird. Die flächendeckend ausgelieferten Luftfilter sind auch weiterhin ergänzend zur Lüftung einzusetzen.

Umgang mit Krankheitssymptomen: Auf dem Weg aus der pandemischen Lage in eine neue Normalität ist auch der gleichermaßen verantwortungsvolle wie unaufgeregte neue Umgang mit Krankheitssymptomen zu beachten. Nicht jedes Niesen muss ein Anzeichen für eine Corona-Infektion sein. Schülerinnen und Schüler sowie sonstige Personen mit laufender Nase (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können wie vor der Pandemie wieder zur Schule kommen. Sie sind natürlich gehalten, die allgemeinen Hygienemaßnahmen besonders zu beachten, insbesondere die Husten- und Niesetikette. Schülerinnen und Schüler sowie sonstige Personen mit Fieber, trockenem Husten und Halsschmerzen sollten bis zum Abklingen der Symptome nicht zur Schule zu kommen und weder an Ganztags- noch an Ferienangeboten teilzunehmen. Es sei denn, die Symptome sind durch eine chronische Erkrankung zu erklären.

Isolationspflicht bei bestätigter Coronainfektion: Weiterhin unverändert gilt die Absonderungspflicht oder Isolationspflicht für infizierte Personen. Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv und somit eine Infektion nachgewiesen, muss sich die infizierte Person regelhaft zehn Tage isolieren. In den Hinweisen zur Isolation bzw. zur Quarantäne wurde von der Gesundheitsbehörde für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 17 Jahren eine Ergänzung vorgenommen, die gelb unterlegt ist. Ansonsten hat es keine Veränderung gegeben. Sollten sich die Quarantäneregelungen verändern, werden wie alle Schulen informieren.

Liebe Eltern, liebe Familien, bleiben Sie weiterhin gesund und behütet. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien – bevor das Schuljahr nun bald auf die Zielgeraden geht – schon jetzt angenehme und erholsame Maiferien und grüße Sie sehr herzlich – wie immer natürlich auch im Namen aller Mitarbeitenden des ATh – Ihr R.Castan, Schulleiter